Kurzfristige Termine ab 01.01.2027 (Stichwort GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Aktualisiert: 12. Okt.

Information für unsere gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten (GKV): Was sich bei Terminvermittlungen ändert
Liebe Patientinnen und Patienten,
durch das neue Gesetz zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ändert sich für Arztpraxen die Vergütung bestimmter Behandlungen. Hier erklären wir, was das für Sie und für unsere Praxis bedeutet. Wir beschränken uns dabei auf zwei Punkte: die Terminvermittlung über die Terminservicestelle und die Vermittlung durch Ihre Hausarztpraxis. Die Gemeinschaft der niedergelassenen Ärzte hat ausgiebig, aber leider erfolglos versucht, dieses Gesetz in der gültigen Form zu verhindern bzw. wichtige Änderungen herbeizuführen, letztlich hat die Politik entschieden, Einsparungen auf dem Rücken der Patienten vorzunehmen um die Beiträge stabil zuhalten. Den Patienten wurden dabei die äusserst negativen Folgen für die ambulante Versorgung nicht transparent erläutert.
Was bisher galt
Seit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 wurden zwei Gruppen von Patienten in unserer Praxis besonders vergütet:
- TSS-Fälle: Patienten, die über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Rufnummer 116117) einen Termin bei uns erhalten haben.
- Hausarztvermittlungsfälle: Patienten, bei denen die Hausarztpraxis einen dringend notwendigen Facharzttermin bei uns vermittelt hat.
Für diese Fälle erhielten wir die Leistungen außerhalb des festen Budgets vergütet, dazu Zuschläge je nach Wartezeit. Auch die Hausarztpraxen bekamen für die Vermittlung eine eigene Vergütung. Das sollte Praxen dazu motivieren, zusätzliche kurzfristige Termine freizuhalten.
In unserer Praxis wurden die o.g. Fälle im Regelfall innerhalb weniger Tage oder noch am gleichen Tag untersucht und behandelt!
Was sich ändert
Diese besonderen Vergütungen entfallen. Der Hausarztvermittlungsfall wird einschließlich der Vermittlungspauschale für die Hausarztpraxis gestrichen, ebenso die extrabudgetäre Vergütung der TSS-Fälle samt Zuschlägen. Die Behandlung dieser Patienten wird künftig wie alle anderen Leistungen innerhalb unseres begrenzten Praxisbudgets vergütet. In der Summe bedeutet das für eine Facharztpraxis wie die unsere eine vom Gesetzgeber veranlasste Kürzung unseres GKV-Umsatzes um bis zu 25-30% (!). Dieses vor dem Hintergrund erheblich angestiegener Personal- und Energiekosten sowie steigender Inflation ohne entsprechenden Ausgleich der Vergütungen durch die gesetzlichen Krankenkassen in den letzen Jahren.
Was das für unsere Praxis bedeutet
Eine kardiologische Praxis arbeitet mit aufwändiger Diagnostik wie Belastungs-EKG, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung und Echokardiographie. Bei dringlichen Fällen sind außerdem im Regelfall erheblich längere Untersuchungen und Gespräche notwendig. Bisher war ein Teil dieses Aufwands über die zusätzliche Vergütung abgedeckt. Da letztere gestrichen wurde, können wir kurzfristige Termine nicht mehr wie bisher anbieten.
Was das für Sie bedeuten kann
- Dringende Fälle können wir nicht mehr behandeln wie bisher. Wenn Ihr Hausarzt Ihnen eine Überweisung mit dem Vermerkt der Dringlichkeit ausstellt, werden wir uns bemühen, einen zeitnahen Termin anzubieten können dieses aber nicht mehr garantieren. Es kann dann sein, dass wir Sie an die Notaufnahme eines Krankenhauses verweisen müssen. Die Notaufnahmen sind schon vor Umsetzung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in erheblichem Maße überlastet, diese Situation wird sich nach Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich noch erheblich verschärfen.
- Das Angebot an Terminen kann knapper werden. Das gilt besonders für Termine, die wir bisher allein wegen der Zusatzvergütung zusätzlich geschaffen haben. Wartezeiten bei nicht dringlichen Anliegen können sich dadurch noch weiter verlängern (zuletzt bis zu 6 Monate).
- Die Terminservicestelle 116117 bleibt als Anlaufstelle bestehen. Die Vergütung für die Praxen entfällt, ob und in welchem Umfang Termine dort künftig noch vermittelt werden, hängt von den weiteren Regelungen ab.
Unsere Bitte an Sie
- Sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, bitte so früh wie möglich ab. Jeder frei werdende Termin kann an jemanden gehen, der ihn dringend braucht.
- Sprechen Sie mit Ihrer Hausarztpraxis darüber, wie dringlich Ihr Anliegen ist, und lassen Sie das auf der Überweisung vermerken.
- Melden Sie sich bei akuten Beschwerden wie Brustschmerz, Atemnot oder Herzrasen nicht für einen Termin an. Wählen Sie die 112 oder wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (**116117**).
Wir tun weiterhin alles, damit Sie bei Herzproblemen zeitnah und gut versorgt werden. Bei Fragen sprechen Sie uns gern an der Anmeldung oder in der Sprechstunde an.
Mit freundlichen Grüßen
Kardiologische Praxis Sasel
Für weitere Informationen besuchen Sie auch gerne folgende Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen:




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